Wir haben unsere Tätigkeitsschwerpunkte überwiegend im Bereich des Familien-, Arbeits- und Mietrechts.
Darüber hinaus beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen laufend in auftretenden Rechtsfragen und
unterstützen sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen.
Auch die Bearbeitung anderer rechtlicher Angelegenheiten wie die Abwicklung von Verkehrsunfällen oder die Verteidigung in Straf- und
Ordnungswidrigkeitssachen, also z.B. bei einem drohenden Fahrverbot, gehört zu unserem Portfolio.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir teilen ihn gern nach Schilderung Ihres Problems mit, ob wir Ihre Interessenvertretung
optimal übernehmen können. Andernfalls verweisen wir Sie gern an eine Kollegin oder einen Kollegen.
Unsere Bezahlung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage der Vergütung bildet dabei der
Gegenstandswert, also der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit. Beispiele sind der Kaufpreis der Ware, die Kosten der Fahrzeugreparatur, die Jahresmiete der Wohnung oder ein
Quartalseinkommen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
In besonderen Fällen können wir in Abstimmung mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung treffen, mit der höhere oder niedrigere
Anwaltsgebühren vereinbart werden.
Transparenz ist uns wichtig; gerne geben wir Ihnen vor Annahme des Mandats Auskunft über die voraussichtlich entstehenden
Kosten.
Bei Erteilung eines schriftlichen oder mündlichen Rats, d.h. einer anwaltlichen Beratung, sowie der Erstellung eines Gutachtens
errechnet sich ohne eine Vergütungsvereinbarung unsere Vergütung auf Basis des § 34 RVG, d.h. nach den Regeln des bürgerlichen Rechts. Für eine Erstberatung bei Verbrauchern fallen
damit maximal € 249,90 an. Für Unternehmen gilt diese Deckelung nicht, hier wird auf Basis der ortsüblichen Vergütung abgerechnet.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen nach vorheriger Absprache für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer und
ersuchen um Erteilung einer Deckungsschutzzusage. Sofern Sie für den angetragenen Fall Versicherungsschutz haben, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern; wir informieren die
Versicherung über den Sach- bzw. Verfahrensstand und rechnen gegebenenfalls unmittelbar mit Ihrem Versicherer ab.
Können Sie die Kosten der Prozessführung nicht selbst aufbringen, so kann Ihnen bei hinreichender Erfolgsaussicht Prozess- oder
Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Wir sind Ihnen bei einer Antragstellung bei Gericht gern behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.